Condizioni di contratto generali

della ditta Barile Nutzfahrzeuge GmbH für den Verkauf von LKW

- Solo in tedesco -

§ 1 Anwendbarkeit
Hiermit wird den Einkaufsbedingungen des Käufers widersprochen. Es gelten ausschließlich die Verkaufsbedingungen der Barile Nutzfahrzeuge GmbH.

§ 2 Irrtum
Irrtum in den allgemeinen und technischen Beschreibungen, in der Ausstattung und über den Zustand des Fahrzeugs bleibt vorbehalten.

§ 3 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist das Firmengelände der Barile Nutzfahrzeuge GmbH, Im Gewerbegebiet 10, 92256 Hahnbach.

§ 4 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt der Käufer ab Übergabe. Im Fall der Überführung durch die Barile Nutzfahrzeuge GmbH erfolgt der Gefahrübergang ab Antritt der Überführungsfahrt.

§ 5 Gewährleistungsausschluss
(1) Der Käufer hat das Fahrzeug ausführlichst besichtigt und Probe gefahren. Der Verkäufer hat das Fahrzeug weder auf sichtbare noch unsichtbare Mängel untersucht. Der Verkäufer übernimmt hierfür keine Haftung. Der Käufer bzw. dessen Vertreter und sonstige Bevollmächtigte wurde in den Gebrauch des Fahrzeugs eingewiesen.
(2) Bekannte Mängel und bekannte Unfallschäden wurden verkäuferseits angegeben.
(3) Der Verkäufer nimmt keine Gewähr für die Statthaftigkeit und die TÜV-Zulassung von Zubehörteilen oder deren Anbringung.
(4) Ansprüche auf Mängel aus dem Kaufvertrag sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht. Der Gewährleistungsausschluss gilt auch nicht bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters und der Erfüllungsgehilfen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Verkäuferin. Bei Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes durch den Käufer tritt der Käufer den Kaufpreisanspruch gegen seinen Kunden an die Verkäuferin ab. Der Käufer ist verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt seinem Kunden zu offenbaren.
(2) Die Weiterveräußerung ist der Verkäuferin unter Vorlage des Kaufvertrags in Abschrift innerhalb von 7 Tagen nach Weiterveräußerung des Fahrzeugs vorzulegen. Die Verkäuferin kann die Vorlage des Originals verlangen. Die Verpflichtung nach Satz 2 ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang des Verlangens zu erfüllen. Für den Fall der Nichterfüllung nach Fristüberschreitung ist eine Vertragsstrafe versprochen und geschuldet, die sich auf € 50,00 je Kalendertag, maximal € 2.000,00 beläuft. Alle weiteren Ansprüche der Verkäuferin bleiben hierdurch unberührt.
(3) Die Verkäuferin kann nach Verzugseintritt vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Verkäuferin ist nicht verpflichtet, die Fahrzeugpapiere vor Bezahlung des vollständigen Kaufpreisanspruches herauszugeben. Die Herausgabe kann auch verweigert werden für Ansprüche der Verkäuferin gegen den Käufer aus anderen Verträgen und aus anderen Rechtsgründen.
(2) Die Verkäuferin verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang die Fahrzeugpapiere zu übersenden.

§ 8 Steuerliche Verpflichtung
Die Verkäuferin verpflichtet sich, dem Käufer eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Rechnung zu erteilen, sofern der Verkäufer diese mit dem Kaufvertrag nicht bereits erhalten hat.

§ 9 Fälligkeit, Verzug
(1) Zahlungen sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung sofort zur Zahlung fällig.
(2) Der Käufer gerät spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung, zuvor nach Zugang einer Mahnung in Verzug.
(3) Es werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 10% p.a. geschuldet.
(4) Eine pauschale Mahngebühr auch für die erste Mahnung in Höhe von € 5,00 wird vereinbart.

§ 10 Aufrechnung
Der Käufer kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn sie unstreitig oder gerichtlich festgestellt sind.

§ 11 Datenschutz
Die zur Vertragsausführung und aus steuerlichen Gründen zu erhebenden Daten werden gespeichert. Die gesetzlichen Bestimmungen werden beachtet.

§ 12 Schriftform
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 13 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand zwischen Kaufleuten wird Amberg/Opf. vereinbart.

§ 14 Ausfertigung
Jede der Vertragsparteien hat eine Ausfertigung des Vertrags erhalten.

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

§ 16 Anzuwendendes Recht
Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommt. UN-Kaufrecht (CISG) ist nicht anzuwenden.